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Bernbeuren - Martin Hinterbrandner

1.
 
Durch die Beschneidung des Zuständigkeitsbereichs des Behindertenbeauftragten für den Landkreis im vergangenen Jahr steht dieser den Gemeinden, Städten und Märkten nicht mehr zur Verfügung. Notwendige  Beratungen und das Abfassen von Stellungnahmen, z. B. für die Regierung Oberbayern im Rahmen des Zuschussverfahrens von Mitteln nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz (GVFG) sind daher nicht mehr gewährleistet. Umso wichtiger ist es der Forderung aus der Teilhabeplanung des Landkreises zu entsprechen und einen gemeindlichen Behindertenbeauftragten zu benennen, der die entstandene Lücke schließt! Wir erhoffen uns die Benennung einer Person, die idealer Weise selbst von einer Behinderung betroffen und nicht in der Verwaltung beschäftigt ist. Sie sollte bereit sein gemeindliche Planungen von Beginn an zu beraten und diese unabhängig und gesetzeskonform zu begleiten. Sind Sie bereit dafür eine geeignete Person einzusetzen und diese dem Beirat für Menschen mit Behinderung sowie dem Behindertenbeauftragten des Landkreises als Ansprechpartner zu benennen?
Antwort:
Für mich ist eine aktive aber auch glaubwürdige und erstgenommene Bürgerbeiteiligung eine der wichtigsten Veränderungen in unserem gemeindlichen Entscheidungsprozess. Das soll nicht bedeuten, dass der Bürgermeister und der Gemeinderat hier aus seiner Entscheidungsverantwortung herausgenommen werden soll. Aber ein objektiver und mit Wertschätzung angenommener Rat der Betroffenen muss Gehör finden. Hierbei einen Behindertenbeauftragten aus der Ratsmitte zu benennen macht sicher nicht automatisch Sinn. Daher kann ich die eigentliche Frage: Bin ich bereit dazu? zwar mit einem klaren Ja beantworten. Allerdings sage ich damit auch nicht, dass diese Forderung - so einfach diese zu Erfüllen auch klingen mag - umgehend und sofort umgesetzt werden kann. Die Veränderungen hin zu mehr Bürgerbeteiligung umfasst viele Bereiche: Senioren, Familie, Kinder, Jugend ... Menschen mit Behinderungen gehören in diese nicht abgeschlossene Aufzählungen. Aber ich möchte hier einen neuen politischen Stil für alle Interessensgruppen. Dafür braucht es auch Zeit, die richtige Form zu finden. Also: kein Schnellschuss, aber im Rahmen eines neuen Miteinanders in der Gemeinde mit hoher Priorität versehen.

2.
Der Arbeitskreis "Barrierefreier Sozialraum"  des Beirats für Menschen mit Behinderung plant eine Zielvereinbarung aufzulegen. Der Vereinbarung sollen alle Gemeinden, Städte und Märkte im Landkreis beitreten. Bei der Vereinbarung handelt es sich um eine Absichtserklärung mit der die Kommunen zum Ausdruck bringen, dass sie sich dafür einsetzen werden, dass bei allen zukünftigen Planungen, welche die Gestaltung kommunaler Infrastruktur zum Inhalt haben,  die Belange der Menschen mit Behinderung umfänglich berücksichtigt werden. Dafür werden insbesondere die Ergebnisse und Handlungsempfehlungen der "Örtlichen Angebots- und Teilhabeplanung im Landkreis Weilheim-Schongau" zu Grunde gelegt. Bereits bestehende öffentlich zugängliche Gebäude sollen anhand einer zu erstellenden Prioritätenliste im Rahmen des technisch und wirtschaftlich möglichen Zug um Zug barrierefrei angepasst werden. Sind Sie bereit, sich für eine barrierefreie kommunale Infrastruktur und eine inklusiv ausgerichtete Gemeinde einzusetzen? Werden Sie versuchen die zuständigen Gremien zu überzeugen, einer landkreisweiten Zielvereinbarung  beizutreten?
Antwort:
Hinsichtlich der Barrierefreiheit hat Bernbeuren einerseits noch Nachholbedarf. Allerdings ist die Thematik insgesamt bereits beim amtierenden Bürgermeister und Gemeinderat angekommen. Bei der Sanierung des Gemeindehauses wurde auch der Barrierefreiheit gedacht, soweit möglich. In einer der letzten Sitzungen des Gemeinderates wurde auch ein neues Trauzimmer ausserhalb des Gemeindehauses gewidmet, da trotz dem Umbaus das vorhandene Trauzimmer nicht barrierefrei zugänglich gemacht werden konnte. Das Thema ist also insgesamt präsent. Eine uneingeschränkte Zusage zur Zielvereinbarung möchte ich hier noch nicht geben. Aus meiner bisherigen Tätigkeit handelt es sich hier nicht um mein Fachgebiet und ich kenne diese Zielvereinbarung noch nicht und schon gar nicht alle Auswirkungen. Damit muss ich mich - wenn ins Amt gewählt - erst einmal intensiv auseindandersetzen. Es wäre unredlich, hier ohne diese Vorarbeit Versprechungen zu geben um dann in Teilen wieder zurückzurudern.


3.
Um an der Gestaltung eines inklusiven Gemeinwesens mirwirken zu können ist die Beteiligung an Gremien erforderlich, in denen die Gemeinden des Landkreises gemeinsam Projekte der Infrastrukturgestaltung auf den Weg bringen. Dies geschieht gegenwärtig vor allem im Regionalen Entwicklungskonzept des Zusammenschlusses der Lokalen Aktionsgruppe Auerbergland-Pfaffenwinkel und im Integrierten Handlungskonzept des Regionalmanagements des Landkreises Weilheim-Schongau. Der Beirat hat daher den Antrag gestellt, zukünftig mit einem Vertreter des Beirats auch auf der Arbeits- und Entscheidungsebene (=Lenkungsausschuss) vertreten zu sein. Über die Zusammensetzung der Gremien werden Sie als Bürgermeister/in mitentscheiden. Werden Sie unseren Antrag unterstützen und wenn nein, warum nicht?

Antwort:
Es ist grundsätzlich wünschenswert, wenn in den Entscheidungsebenen eine große Fachlichkeit vertreten ist. Soweit ich es aus Ihre Frage und der "schnellen" Recherche sagen kann, spricht hinsichtlich der Aufgabe des Lenkungsausschusses ersteinmal auch nichts gegen die Vertretung des Beirates. Auch das ist eine Form der Bürgerbeteiligung. Allerdings wäre auch hier eine Zusage der Unterstützung ohne die genaue Sachkenntnis ein opportunisitisches Lippenbekenntnis. Ich möchte dann nicht bei - womöglich auch berechtigten Interessen anderer Beteiligter - durch einen "Rückzug" das Bild der schön redenden aber unzuverlässig handelnder Politiker verfestigen.  Die Zusage, die ich gerne gebe ist: ich werde mich in die Sachfrage intensiv einarbeiten und dabei durchaus im Rahmen der Entscheidungsfindung auch mit dem Beirat als Fachgremium vor einer Entscheidung im Fachgespräch zusammensetzen.