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Hohenfurch - Guntram Vogelgesang

1.
Durch die Beschneidung des Zuständigkeitsbereichs des Behindertenbeauftragten für den Landkreis im vergangenen Jahr steht dieser den Gemeinden, Städten und Märkten nicht mehr zur Verfügung. Notwendige Beratungen und das Abfassen von Stellungnahmen, z. B. für die Regierung Oberbayern im Rahmen des Zuschussverfahrens von Mitteln nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz (GVFG) sind daher nicht mehr gewährleistet. Umso wichtiger ist es der Forderung aus der Teilhabeplanung des Landkreises zu entsprechen und einen gemeindlichen Behindertenbeauftragten zu benennen, der die entstandene Lücke schließt! Wir erhoffen uns die Benennung einer Person, die idealer Weise selbst von einer Behinderung betroffen und nicht in der Verwaltung beschäftigt ist. Sie sollte bereit sein gemeindliche Planungen von Beginn an zu beraten und diese unabhängig und gesetzeskonform zu begleiten. Sind Sie bereit dafür eine geeignete Person einzusetzen und diese dem Beirat für Menschen mit Behinderung sowie dem Behindertenbeauftragten des Landkreises als Ansprechpartner zu benennen?
Antwort:
Auch in der bisherigen Amtsperiode sowie bei meinem Amtsvorgänger wurden Hohenfurcher Bürgerinnen, die selbst eine Behinderung haben, in die Entscheidungen mit eingebunden. Aufgrund der Behinderung meiner Frau (100 GdB), die allerdings das Glück hat selbst nicht auf einen Rollstuhl angewiesen zu sein, bin ich mir der Wichtigkeit des Themas durchaus bewusst. Ob in der kommenden Periode ein(e) Beauftragte(r) offiziell berufen oder in bewährter Weise eingebunden wird, kann ich Ihnen heute noch nicht sagen.


2.
Der Arbeitskreis "Barrierefreier Sozialraum"  des Beirats für Menschen mit Behinderung plant eine Zielvereinbarung aufzulegen. Der Vereinbarung sollen alle Gemeinden, Städte und Märkte im Landkreis beitreten. Bei der Vereinbarung handelt es sich um eine Absichtserklärung mit der die Kommunen zum Ausdruck bringen, dass sie sich dafür einsetzen werden, dass bei allen zukünftigen Planungen, welche die Gestaltung kommunaler Infrastruktur zum Inhalt haben,  die Belange der Menschen mit Behinderung umfänglich berücksichtigt werden. Dafür werden insbesondere die Ergebnisse und Handlungsempfehlungen der "Örtlichen Angebots- und Teilhabeplanung im Landkreis Weilheim-Schongau" zu Grunde gelegt. Bereits bestehende öffentlich zugängliche Gebäude sollen anhand einer zu erstellenden Prioritätenliste im Rahmen des technisch und wirtschaftlich möglichen Zug um Zug barrierefrei angepasst werden. Sind Sie bereit, sich für eine barrierefreie kommunale Infrastruktur und eine inklusiv ausgerichtete Gemeinde einzusetzen? Werden Sie versuchen die zuständigen Gremien zu überzeugen, einer landkreisweiten Zielvereinbarung  beizutreten?
Antwort:
Es ist heute gar nicht mehr möglich, öffentliche Gebäude und Einrichtungen ohne entsprechende Anpassungen an behinderte Mitmenschen zu gestalten. In der Vergangenheit wurde im Rathaus eine Toilette behindertengerecht (rollstuhlgerecht) umgebaut und ein Treppenlift eingebaut, um auch den Sitzungssaal und den Gemeindesaal zugänglich zu machen. Das Rathaus selbst hat schon seit langem eine Rampe. Das Leichenhaus wurde bei der letzten Sanierung ebenfalls mit einer Rampe versehen, um das Abschied nehmen zu Menschen mit Gehbehinderung zu ermöglichen. Beim derzeit startenden Bauprojekt „Kinderkrippe“ wird der Erdgeschoßbereich des Neubaus durchgängig Behindertengerecht ausgelegt sein.

Da die Anzahl der Baumaßnahmen sich aber bei einer so kleinen Gemeinde sehr in Grenzen hält, ist es fraglich, ob eine Zielvereinbarung weitere Vorteile bieten kann. Insofern kann ich sagen:
Ja, ich bin bereit, mich für eine barrierefreie kommunale Infrastruktur und eine inklusiv ausgerichtete Gemeinde einzusetzen?
Ja, ich werde versuchen die zuständigen Gremien zu überzeugen, einer landkreisweiten Zielvereinbarung beizutreten, sofern die darin formulierten Punkte auf unsere Gemeinde umsetzbar sind.


3.
Um an der Gestaltung eines inklusiven Gemeinwesens mitwirken zu können ist die Beteiligung an Gremien erforderlich, in denen die Gemeinden des Landkreises gemeinsam Projekte der Infrastrukturgestaltung auf den Weg bringen. Dies geschieht gegenwärtig vor allem im Regionalen Entwicklungskonzept des Zusammenschlusses der Lokalen Aktionsgruppe Auerbergland-Pfaffenwinkel und im Integrierten Handlungskonzept des Regionalmanagements des Landkreises Weilheim-Schongau. Der Beirat hat daher den Antrag gestellt, zukünftig mit einem Vertreter des Beirats auch auf der Arbeits- und Entscheidungsebene (=Lenkungsausschuss) vertreten zu sein. Über die Zusammensetzung der Gremien werden Sie als Bürgermeister/in mitentscheiden. Werden Sie unseren Antrag unterstützen und wenn nein, warum nicht?
Antwort:
Im Lenkungsausschuss geht es primär um die Beteiligung, Finanzierung und Verabschiedung von Projekten, nicht um die Ausgestaltung. Eine Zusammenarbeit mit den Personen, die die Projekte selbst ausgestalten wäre zielführender als eine Beteiligung im Lenkungsausschuss.