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Iffeldorf - Hans Lang

 

1.
Durch die Beschneidung des Zuständigkeitsbereichs des Behindertenbeauftragten für den Landkreis im vergangenen Jahr steht dieser den Gemeinden, Städten und Märkten nicht mehr zur Verfügung. Notwendige  Beratungen und das Abfassen von Stellungnahmen, z. B. für die Regierung Oberbayern im Rahmen des Zuschussverfahrens von Mitteln nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz (GVFG) sind daher nicht mehr gewährleistet. Umso wichtiger ist es der Forderung aus der Teilhabeplanung des Landkreises zu entsprechen und einen gemeindlichen Behindertenbeauftragten zu benennen, der die entstandene Lücke schließt! Wir erhoffen uns die Benennung einer Person, die idealer Weise selbst von einer Behinderung betroffen und nicht in der Verwaltung beschäftigt ist. Sie sollte bereit sein gemeindliche Planungen von Beginn an zu beraten und diese unabhängig und gesetzeskonform zu begleiten. Sind Sie bereit dafür eine geeignete Person einzusetzen und diese dem Beirat für Menschen mit Behinderung sowie dem Behindertenbeauftragten des Landkreises als Ansprechpartner zu benennen?

Antwort:
Nachdem ich 2012 in den Vorruhestand ging, habe ich mich auf Vermittlung unserer örtlichen Seniorenbeauftragten, Frau Dr. Evamaria Brehm, aktiv und ehrenamtlich am Projekt "RITA" beteiligt (Datenerhebung zur Barrierefreiheit im Pfaffenwinkel). Bei den Schulungen und den durchgeführten Erhebungen habe ich einen ganz neuen Blick auf die Dinge entwickelt, die man als "Mensch ohne Einschränkungen" vielfach täglich als selbstverständlich (über-)sieht.
Die, gemeinsam mit Menschen mit Behinderung, sehr strukturiert erfolgten Begutachtungen von öffentlichen Gebäuden, Restaurants oder Supermärkten, haben mich tief beeindruckt. Ich gehe seitdem mit anderen Augen durchs Dorf.
Aufgrund der gemachten Erfahrungen bin ich nicht nur bereit eine geeignete Person als Ansprechpartner gegenüber dem Beirat für Menschen mit Behinderung und dem Behindertenbeauftragten des Landkreises zu benennen, ich bin auch von der Notwendigkeit dieser Forderung aus der Teilhabeplanung des Landkreises überzeugt.


2.
Der Arbeitskreis "Barrierefreier Sozialraum"  des Beirats für Menschen mit Behinderung plant eine Zielvereinbarung aufzulegen. Der Vereinbarung sollen alle Gemeinden, Städte und Märkte im Landkreis beitreten. Bei der Vereinbarung handelt es sich um eine Absichtserklärung mit der die Kommunen zum Ausdruck bringen, dass sie sich dafür einsetzen werden, dass bei allen zukünftigen Planungen, welche die Gestaltung kommunaler Infrastruktur zum Inhalt haben,  die Belange der Menschen mit Behinderung umfänglich berücksichtigt werden. Dafür werden insbesondere die Ergebnisse und Handlungsempfehlungen der "Örtlichen Angebots- und Teilhabeplanung im Landkreis Weilheim-Schongau" zu Grunde gelegt. Bereits bestehende öffentlich zugängliche Gebäude sollen anhand einer zu erstellenden Prioritätenliste im Rahmen des technisch und wirtschaftlich möglichen Zug um Zug barrierefrei angepasst werden. Sind Sie bereit, sich für eine barrierefreie kommunale Infrastruktur und eine inklusiv ausgerichtete Gemeinde einzusetzen? Werden Sie versuchen die zuständigen Gremien zu überzeugen, einer landkreisweiten Zielvereinbarung  beizutreten?

 

 

 

Antwort:
Aufbauend auf meine Ausführungen zu Frage 1 kann ich sagen, dass die Thematik "barrierefreie kommunale Infrastruktur und inklusiv ausgerichtete Gemeinde" eines der Kernthemen meiner kommunalen Arbeit bleiben wird! Seit meinem Einsatz bei "RITA" habe ich mich auch ausgiebig mit den Herausforderungen, die eine älter werdende Gesellschaft an uns stellt, beschäftigt.

 

 

Die Ergebnisse der Teilhabeplanung bestärken mich darin. Um hier auch die erforderliche Verbindlichkeit im Vorgehen zu erreichen, begrüße ich die in Aussicht gestellte Zielvereinbarung.

Ich werde folglich darauf hinwirken, diese landkreisweite Zielvereinbarung zu unterschreiben.

3.
Um an der Gestaltung eines inklusiven Gemeinwesens mirwirken zu können ist die Beteiligung an Gremien erforderlich, in denen die Gemeinden des Landkreises gemeinsam Projekte der Infrastrukturgestaltung auf den Weg bringen. Dies geschieht gegenwärtig vor allem im Regionalen Entwicklungskonzept des Zusammenschlusses der Lokalen Aktionsgruppe Auerbergland-Pfaffenwinkel und im Integrierten Handlungskonzept des Regionalmanagements des Landkreises Weilheim-Schongau. Der Beirat hat daher den Antrag gestellt, zukünftig mit einem Vertreter des Beirats auch auf der Arbeits- und Entscheidungsebene (=Lenkungsausschuss) vertreten zu sein. Über die Zusammensetzung der Gremien werden Sie als Bürgermeister/in mitentscheiden. Werden Sie unseren Antrag unterstützen und wenn nein, warum nicht?
Antwort:
Ohne Wenn und Aber JA, ich werde diesen Antrag unterstützen!