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Peißenberg - Hans Streicher

1.
Durch die Beschneidung des Zuständigkeitsbereichs des Behindertenbeauftragten für den Landkreis im vergangenen Jahr steht dieser den Gemeinden, Städten und Märkten nicht mehr zur Verfügung. Notwendige  Beratungen und das Abfassen von Stellungnahmen, z. B. für die Regierung Oberbayern im Rahmen des Zuschussverfahrens von Mitteln nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz (GVFG) sind daher nicht mehr gewährleistet. Umso wichtiger ist es der Forderung aus der Teilhabeplanung des Landkreises zu entsprechen und einen gemeindlichen Behindertenbeauftragten zu benennen, der die entstandene Lücke schließt! Wir erhoffen uns die Benennung einer Person, die idealer Weise selbst von einer Behinderung betroffen und nicht in der Verwaltung beschäftigt ist. Sie sollte bereit sein gemeindliche Planungen von Beginn an zu beraten und diese unabhängig und gesetzeskonform zu begleiten. Sind Sie bereit dafür eine geeignete Person einzusetzen und diese dem Beirat für Menschen mit Behinderung sowie dem Behindertenbeauftragten des Landkreises als Ansprechpartner zu benennen?
Antwort:
Ich bin selbstverständlich bereit, eine geeignete Person für die von Ihnen angesprochenen Aufgaben zu benennen und diese auch dem Beirat mitzuteilen. Sollte die Arbeit dieser Person allerdings mit finanziellen Aufwendungen verbunden sein, so ist hierzu erst die Zustimmung des Gemeinderats nötig.


2.
Der Arbeitskreis "Barrierefreier Sozialraum"  des Beirats für Menschen mit Behinderung plant eine Zielvereinbarung aufzulegen. Der Vereinbarung sollen alle Gemeinden, Städte und Märkte im Landkreis beitreten. Bei der Vereinbarung handelt es sich um eine Absichtserklärung mit der die Kommunen zum Ausdruck bringen, dass sie sich dafür einsetzen werden, dass bei allen zukünftigen Planungen, welche die Gestaltung kommunaler Infrastruktur zum Inhalt haben,  die Belange der Menschen mit Behinderung umfänglich berücksichtigt werden. Dafür werden insbesondere die Ergebnisse und Handlungsempfehlungen der "Örtlichen Angebots- und Teilhabeplanung im Landkreis Weilheim-Schongau" zu Grunde gelegt. Bereits bestehende öffentlich zugängliche Gebäude sollen anhand einer zu erstellenden Prioritätenliste im Rahmen des technisch und wirtschaftlich möglichen Zug um Zug barrierefrei angepasst werden. Sind Sie bereit, sich für eine barrierefreie kommunale Infrastruktur und eine inklusiv ausgerichtete Gemeinde einzusetzen? Werden Sie versuchen die zuständigen Gremien zu überzeugen, einer landkreisweiten Zielvereinbarung  beizutreten?
Antwort:
Die Marktgemeinde Peißenberg ist bereits seit längerer Zeit bemüht ihre kommunale Infrastruktur barrierefrei zu gestalten. Ich erinnere hierbei nur an die Maßnahmen bei den derzeit laufenden Renovierungen der Mittelschule bzw. der Glück-Auf Turnhalle und den abgeschlossenen Rathausumbau, der beispielsweise einen rollstuhlgerechten Zugang zu allen Büros und dem Sitzungssaal ermöglicht. Dies gilt ebenso für unsere Gemeindebücherei und die Räume der Volkshochschule. In diesem Sinne werden wir auch weiterarbeiten um das von Ihnen angesprochene Ziel einer barrierefreien und inklusiv ausgerichteten Gemeinde zu erreichen. Eine derartige landkreisweite Zielvereinbarung werde ich - nach inhaltlicher Prüfung-selbstverständlich unterstützen.


3.
Um an der Gestaltung eines inklusiven Gemeinwesens mirwirken zu können ist die Beteiligung an Gremien erforderlich, in denen die Gemeinden des Landkreises gemeinsam Projekte der Infrastrukturgestaltung auf den Weg bringen. Dies geschieht gegenwärtig vor allem im Regionalen Entwicklungskonzept des Zusammenschlusses der Lokalen Aktionsgruppe Auerbergland-Pfaffenwinkel und im Integrierten Handlungskonzept des Regionalmanagements des Landkreises Weilheim-Schongau. Der Beirat hat daher den Antrag gestellt, zukünftig mit einem Vertreter des Beirats auch auf der Arbeits- und Entscheidungsebene (=Lenkungsausschuss) vertreten zu sein. Über die Zusammensetzung der Gremien werden Sie als Bürgermeister/in mitentscheiden. Werden Sie unseren Antrag unterstützen und wenn nein, warum nicht?
Antwort:
Einen Vertreter des Behindertenbeirats in beratender Funktion in den Lenkungsausschuss zu entsenden halte ich , nach meinem derzeitigen Kenntnisstand der Aufgaben und der Arbeitsweise dieses Gremiums, für eine durchaus sinnvolle Möglichkeit. Ich würde daher diesen Antrag durchaus unterstützen. Voraussetzung ist allerdings, dass keine schwerwiegenden, mir bisher nicht bekannten, Gründe vorliegen, die dagegen sprechen.