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Penzberg - Elke Zehetner


1.
 
Durch die Beschneidung des Zuständigkeitsbereichs des Behindertenbeauftragten für den Landkreis im vergangenen Jahr steht dieser den Gemeinden, Städten und Märkten nicht mehr zur Verfügung. Notwendige  Beratungen und das Abfassen von Stellungnahmen, z. B. für die Regierung Oberbayern im Rahmen des Zuschussverfahrens von Mitteln nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz (GVFG) sind daher nicht mehr gewährleistet. Umso wichtiger ist es der Forderung aus der Teilhabeplanung des Landkreises zu entsprechen und einen gemeindlichen Behindertenbeauftragten zu benennen, der die entstandene Lücke schließt! Wir erhoffen uns die Benennung einer Person, die idealer Weise selbst von einer Behinderung betroffen und nicht in der Verwaltung beschäftigt ist. Sie sollte bereit sein gemeindliche Planungen von Beginn an zu beraten und diese unabhängig und gesetzeskonform zu begleiten. Sind Sie bereit dafür eine geeignete Person einzusetzen und diese dem Beirat für Menschen mit Behinderung sowie dem Behindertenbeauftragten des Landkreises als Ansprechpartner zu benennen?
Antwort:
Da geht es um den Behindertenbeauftragten im Landkreis und eine dortige Stundenbeschneidung. Dies liegt leider nicht in den Händen der Gemeinden.
Für die Gemeinden fände ich es auch gut und wichtig eine Person zu haben, die unmittelbare Kontaktperson und Bindeglied zum Landkreis ist. Dafür sage ich Ihnen mein Engagement zu.
Als vielleicht künftige Chefin der Verwaltung einen Menschen zu benennen, der nicht aus der Verwaltung kommt, ist schwierig. Da sind die Kontakte zu den Behindertenorganisationen wichtig.
Es geht schließlich bestenfalls auch um eine Person mit Behinderung aus dem Kreis der Menschen mit Behinderung, die bereit wäre, sich in diesem Beirat zu engagieren, so z.B. aus dem Kreis der Spaßvögel oder aus der Gruppe "KöBe" (KörperBehinderte) in Penzberg.
Ich werde mich dafür einsetzen, dass wir eine solche Person in den Organisationen finden und nicht nur in der Stadt Penzberg einen Ansprechpartner bekommen, sondern damit auch ein Bindeglied zum Landkreis haben.
 
 
2.
 
 
Der Arbeitskreis "Barrierefreier Sozialraum"  des Beirats für Menschen mit Behinderung plant eine Zielvereinbarung aufzulegen. Der Vereinbarung sollen alle Gemeinden, Städte und Märkte im Landkreis beitreten. Bei der Vereinbarung handelt es sich um eine Absichtserklärung mit der die Kommunen zum Ausdruck bringen, dass sie sich dafür einsetzen werden, dass bei allen zukünftigen Planungen, welche die Gestaltung kommunaler Infrastruktur zum Inhalt haben,  die Belange der Menschen mit Behinderung umfänglich berücksichtigt werden. Dafür werden insbesondere die Ergebnisse und Handlungsempfehlungen der "Örtlichen Angebots- und Teilhabeplanung im Landkreis Weilheim-Schongau" zu Grunde gelegt. Bereits bestehende öffentlich zugängliche Gebäude sollen anhand einer zu erstellenden Prioritätenliste im Rahmen des technisch und wirtschaftlich möglichen Zug um Zug barrierefrei angepasst werden. Sind Sie bereit, sich für eine barrierefreie kommunale Infrastruktur und eine inklusiv ausgerichtete Gemeinde einzusetzen? Werden Sie versuchen die zuständigen Gremien zu überzeugen, einer landkreisweiten Zielvereinbarung  beizutreten?
Antwort:
Selbstverständlich unterstütze ich dieses Anliegen und werde mich umfassend für die Barrierefreiheit/Inklusion in unserer Stadt einsetzen. Dies ist vielfach auch in unserem Wahlprogramm nachzulesen.
 
 
3.
 
Um an der Gestaltung eines inklusiven Gemeinwesens mirwirken zu können ist die Beteiligung an Gremien erforderlich, in denen die Gemeinden des Landkreises gemeinsam Projekte der Infrastrukturgestaltung auf den Weg bringen. Dies geschieht gegenwärtig vor allem im Regionalen Entwicklungskonzept des Zusammenschlusses der Lokalen Aktionsgruppe Auerbergland-Pfaffenwinkel und im Integrierten Handlungskonzept des Regionalmanagements des Landkreises Weilheim-Schongau. Der Beirat hat daher den Antrag gestellt, zukünftig mit einem Vertreter des Beirats auch auf der Arbeits- und Entscheidungsebene (=Lenkungsausschuss) vertreten zu sein. Über die Zusammensetzung der Gremien werden Sie als Bürgermeister/in mitentsc heiden. Werden Sie unseren Antrag unterstützen und wenn nein, warum nicht?
Antwort:
Natürlich sage ich Ihnen auch hier meine vollumfängliche Unterstützung zu, gebe aber auch zu Bedenken, dass nicht ich allein oder der Landrat es sind, diese anspruchsvollen Aufgaben umzusetzen. Die Gremien haben doch immer ein gewichtiges Wort, wenn nicht sogar die Entscheidungskraft.

Was wichtig ist und was auch gut läuft, ist der Austausch hier in Penzberg mit den verschiedensten Gruppen, die sich ehrenamtlich mit Behindertenarbeit befassen.
Was bei uns auch gut läuft, ist das Projekt Roche-Oberlandwerkstätten, die auf dem Areal Roche Arbeitsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung geschaffen haben, die in den ganz alltäglichen Arbeitsrhythmus eingebunden sind.

Es ist natürlich auch selbstverständlich, wenn die Inklusion und die Teilhabe Bestandteil unseres gesellschaftlichen Lebens sind, dass man nicht über Menschen mit Behinderung redet und entscheidet, sondern mit ihnen zusammen Konzepte entwickelt und beschließt!