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Penzberg - Richard Kreuzer

1.
Durch die Beschneidung des Zuständigkeitsbereichs des Behindertenbeauftragten für den Landkreis im vergangenen Jahr steht dieser den Gemeinden, Städten und Märkten nicht mehr zur Verfügung. Notwendige  Beratungen und das Abfassen von Stellungnahmen, z. B. für die Regierung Oberbayern im Rahmen des Zuschussverfahrens von Mitteln nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz (GVFG) sind daher nicht mehr gewährleistet. Umso wichtiger ist es der Forderung aus der Teilhabeplanung des Landkreises zu entsprechen und einen gemeindlichen Behindertenbeauftragten zu benennen, der die entstandene Lücke schließt! Wir erhoffen uns die Benennung einer Person, die idealer Weise selbst von einer Behinderung betroffen und nicht in der Verwaltung beschäftigt ist. Sie sollte bereit sein gemeindliche Planungen von Beginn an zu beraten und diese unabhängig und gesetzeskonform zu begleiten. Sind Sie bereit dafür eine geeignete Person einzusetzen und diese dem Beirat für Menschen mit Behinderung sowie dem Behindertenbeauftragten des Landkreises als Ansprechpartner zu benennen?

Antwort:
Diese Idee finde ich hervorragend. Für mich wäre es als Bürgermeister enorm wichtig, bei allen öffentlichen Vorhaben bereits im Vorfeld einen qualifizierten und geeigneten Ansprechpartner in Penzberg für Fragen der Inklusion vor Ort zu haben. Soweit hier ein Bedarf an Weiterbildung einer geeigneten Person besteht, sollte dies durch die Stadt Penzberg schon im eigenen Interesse finanziert werden. Eine ehrenamtliche Besetzung dieser Position - eventuell auch mit einer Stellvertretung - sollte angestrebt werden.

 

2.
Der Arbeitskreis "Barrierefreier Sozialraum"  des Beirats für Menschen mit Behinderung plant eine Zielvereinbarung aufzulegen. Der Vereinbarung sollen alle Gemeinden, Städte und Märkte im Landkreis beitreten. Bei der Vereinbarung handelt es sich um eine Absichtserklärung mit der die Kommunen zum Ausdruck bringen, dass sie sich dafür einsetzen werden, dass bei allen zukünftigen Planungen, welche die Gestaltung kommunaler Infrastruktur zum Inhalt haben,  die Belange der Menschen mit Behinderung umfänglich berücksichtigt werden. Dafür werden insbesondere die Ergebnisse und Handlungsempfehlungen der "Örtlichen Angebots- und Teilhabeplanung im Landkreis Weilheim-Schongau" zu Grunde gelegt. Bereits bestehende öffentlich zugängliche Gebäude sollen anhand einer zu erstellenden Prioritätenliste im Rahmen des technisch und wirtschaftlich möglichen Zug um Zug barrierefrei angepasst werden. Sind Sie bereit, sich für eine barrierefreie kommunale Infrastruktur und eine inklusiv ausgerichtete Gemeinde einzusetzen? Werden Sie versuchen die zuständigen Gremien zu überzeugen, einer landkreisweiten Zielvereinbarung  beizutreten?
Antwort:
Die Penzberger Innenstadt wurde in den letzten Jahren mit großem Aufwand auch barrierefrei ausgebaut. Mich beschäftigte in den letzten Monaten auch sehr stark das Thema demografischer Wandel. Unsere Bevölkerung wird immer älter. Die älteren Menschen möchten aber so lange wie möglich zu Hause wohnen. Ich möchte daher unsere Innenstadt und die dort befindlichen städtischen Einrichtungen gerade auch im Hinblick auf die älter werdende Bevölkerung immer weiter barrierefrei gestalten. Dies muss auch private Gebäude in der Innenstadt einschließen. Die vorgeschlagene landkreisweite Zielvereinbarung kann für uns in Penzberg daher ein wichtiger Wegweiser zu diesem Ziel sein, dem wir uns anschließen sollten. Dafür werde ich mich einsetzen.

3.
Um an der Gestaltung eines inklusiven Gemeinwesens mitwirken zu können. ist die Beteiligung an Gremien erforderlich, in denen die Gemeinden des Landkreises gemeinsam Projekte der Infrastrukturgestaltung auf den Weg bringen. Dies geschieht gegenwärtig vor allem im Regionalen Entwicklungskonzept des Zusammenschlusses der Lokalen Aktionsgruppe Auerbergland-Pfaffenwinkel und im Integrierten Handlungskonzept des Regionalmanagements des Landkreises Weilheim-Schongau. Der Beirat hat daher den Antrag gestellt, zukünftig mit einem Vertreter des Beirats auch auf der Arbeits- und Entscheidungsebene (=Lenkungsausschuss) vertreten zu sein. Über die Zusammensetzung der Gremien werden Sie als Bürgermeister/in mitentscheiden. Werden Sie unseren Antrag unterstützen und wenn nein, warum nicht?

Antwort:
Zu meinem Bedauern muss ich feststellen, dass das Regionalmanagement des Landkreises Weilheim-Schongau in der Penzberger Kommunalpolitik - zumindest auf der Ebene der Stadträte - bisher praktisch nicht angekommen ist. Damit haben sich offenbar nur unsere (zu) wenigen Kreisräte beschäftigt, ein Transfer in die Stadtpolitik ist nicht erfolgt. Im Laufe der letzten Monate habe ich immer wieder feststellen müssen, dass die Stadt Penzberg ihre Aufgaben und Aktivitäten zum Teil sehr isoliert angeht. Dies muss sich ändern! Wir müssen stärker mit dem Umland kooperieren. Dies bedeutet, dass wir uns künftig auch mit dem Regionalmanagement des Landkreises stärker beschäftigen müssen. Ich halte es grundsätzlich für sinnvoll, auch den Beirat für Behinderte in das Regionalmanagement einzubeziehen. Dies sollte schon im Hinblick auf den laufenden demografischen Wandel geschehen.