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Schongau - Falk Sluyterman


1.
 
Durch die Beschneidung des Zuständigkeitsbereichs des Behindertenbeauftragten für den Landkreis im vergangenen Jahr steht dieser den Gemeinden, Städten und Märkten nicht mehr zur Verfügung. Notwendige  Beratungen und das Abfassen von Stellungnahmen, z. B. für die Regierung Oberbayern im Rahmen des Zuschussverfahrens von Mitteln nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz (GVFG) sind daher nicht mehr gewährleistet. Umso wichtiger ist es der Forderung aus der Teilhabeplanung des Landkreises zu entsprechen und einen gemeindlichen Behindertenbeauftragten zu benennen, der die entstandene Lücke schließt! Wir erhoffen uns die Benennung einer Person, die idealer Weise selbst von einer Behinderung betroffen und nicht in der Verwaltung beschäftigt ist. Sie sollte bereit sein gemeindliche Planungen von Beginn an zu beraten und diese unabhängig und gesetzeskonform zu begleiten. Sind Sie bereit dafür eine geeignete Person einzusetzen und diese dem Beirat für Menschen mit Behinderung sowie dem Behindertenbeauftragten des Landkreises als Ansprechpartner zu benennen?
Antwort:
Einen gemeindlichen Behindertenbeauftragten könnte ich mir in Schongau grundsätzlich vorstellen. Dass dieser selbst von einer Behinderung betroffen sein sollte, findet ebenfalls meine Unterstützung. Allerdings kann ich mir ein solches Amt aufgrund der angespannten Haushaltssituation und der Einwohnerzahl Schongaus nur ehrenamtlich (ggf. unter Gewährung einer Aufwandsentschädigung) vorstellen. Wenn unter diesen Voraussetzungen ein/eine Mitbürger/in bereit wäre, ein solches Ehrenamt zu übernehmen, bekäme er/sie meine Unterstützung.
 
 
 
2.
 
 
Der Arbeitskreis "Barrierefreier Sozialraum"  des Beirats für Menschen mit Behinderung plant eine Zielvereinbarung aufzulegen. Der Vereinbarung sollen alle Gemeinden, Städte und Märkte im Landkreis beitreten. Bei der Vereinbarung handelt es sich um eine Absichtserklärung mit der die Kommunen zum Ausdruck bringen, dass sie sich dafür einsetzen werden, dass bei allen zukünftigen Planungen, welche die Gestaltung kommunaler Infrastruktur zum Inhalt haben,  die Belange der Menschen mit Behinderung umfänglich berücksichtigt werden. Dafür werden insbesondere die Ergebnisse und Handlungsempfehlungen der "Örtlichen Angebots- und Teilhabeplanung im Landkreis Weilheim-Schongau" zu Grunde gelegt. Bereits bestehende öffentlich zugängliche Gebäude sollen anhand einer zu erstellenden Prioritätenliste im Rahmen des technisch und wirtschaftlich möglichen Zug um Zug barrierefrei angepasst werden. Sind Sie bereit, sich für eine barrierefreie kommunale Infrastruktur und eine inklusiv ausgerichtete Gemeinde einzusetzen? Werden Sie versuchen die zuständigen Gremien zu überzeugen, einer landkreisweiten Zielvereinbarung  beizutreten?
Antwort:
Die von Ihnen angesprochene Zielvereinbarung finde ich sehr wichtig und ich würde mich als neuer Bürgermeister im Stadtrat dafür einsetzen, dass Schongau dieser Zielvereinbarung beitritt. Unabhängig von dieser Zielvereinbarung halte ich es für wichtig, dass Schongau mit seinen städtischen Einrichtungen (Rathaus, Kindergärten, Grund- und Mittelschule) in puncto Barrierefreiheit mit gutem Beispiel vorangeht. Es bleibt zu hoffen, dass privaten Einrichtungen (z. B. Geschäfte, Dienstleister etc.) entsprechend nachziehen. Besonders wichtig ist mir übrigens in diesem Zusammenhang der Schongauer Bahnhof: Dieser muss dringend saniert und im Zuge dessen natürlich barrierefrei werden!


3.
 
Um an der Gestaltung eines inklusiven Gemeinwesens mirwirken zu können ist die Beteiligung an Gremien erforderlich, in denen die Gemeinden des Landkreises gemeinsam Projekte der Infrastrukturgestaltung auf den Weg bringen. Dies geschieht gegenwärtig vor allem im Regionalen Entwicklungskonzept des Zusammenschlusses der Lokalen Aktionsgruppe Auerbergland-Pfaffenwinkel und im Integrierten Handlungskonzept des Regionalmanagements des Landkreises Weilheim-Schongau. Der Beirat hat daher den Antrag gestellt, zukünftig mit einem Vertreter des Beirats auch auf der Arbeits- und Entscheidungsebene (=Lenkungsausschuss) vertreten zu sein. Über die Zusammensetzung der Gremien werden Sie als Bürgermeister/in mitentscheiden. Werden Sie unseren Antrag unterstützen und wenn nein, warum nicht?
Antwort:
Sollte ich Bürgermeister werden, würde ich Ihren Antrag nach die mir bis jetzt vorliegenden Informationen unterstützen.