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Schongau - Tobias Kalbitzer


Zuerst möchte Ich mich bedanken für Ihre Email und Ihre Arbeit im Beirat für Menschen mit Behinderung. Wie sie vielleicht den Medien entnehmen konnten bin ich ausgebildeter Heilerziehungspfleger. Ein klassicher Beruf in der Betreuung, Pflege und Begleitung von Menschen mit Behinderung. Ich habe diesen Beruf gewählt um Menschen die Hilfe benötigen diese zukommen zu lassen. Mein Selbstverständnis und das meines Berufsbildes verlangen von mir das Ich Menschen mit Behinderung nicht bevormunde oder über sie entscheide. Ich versuche nach dem Konzept "Empowerment" oder "Hilfe zur Selbsthilfe" zu arbeiten. Auch das Thema Inklusion wird uns begleiten. Ein wichtiges Thema. Auch hier kommt viel auf die Gemeinden zu und es ist für mich schön zu sehen das die Gemeinden hier auf einen Beirat voller Experten zurückgreifen können. Die Experten stellen nämlich meiner Meinung nach Sie dar. Wer weiß besser was ein Mensch mit Behinderung braucht als der Mensch selbst! In diesem Sinne nochmals Respekt vor Ihrem Engagement und der Arbeit des Beirats für Menschen mit Behinderung.
Hier noch die Antworten auf Ihre Fragen.
1.
 
 
 
Durch die Beschneidung des Zuständigkeitsbereichs des Behindertenbeauftragten für den Landkreis im vergangenen Jahr steht dieser den Gemeinden, Städten und Märkten nicht mehr zur Verfügung. Notwendige  Beratungen und das Abfassen von Stellungnahmen, z. B. für die Regierung Oberbayern im Rahmen des Zuschussverfahrens von Mitteln nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz (GVFG) sind daher nicht mehr gewährleistet. Umso wichtiger ist es der Forderung aus der Teilhabeplanung des Landkreises zu entsprechen und einen gemeindlichen Behindertenbeauftragten zu benennen, der die entstandene Lücke schließt! Wir erhoffen uns die Benennung einer Person, die idealer Weise selbst von einer Behinderung betroffen und nicht in der Verwaltung beschäftigt ist. Sie sollte bereit sein gemeindliche Planungen von Beginn an zu beraten und diese unabhängig und gesetzeskonform zu begleiten. Sind Sie bereit dafür eine geeignete Person einzusetzen und diese dem Beirat für Menschen mit Behinderung sowie dem Behindertenbeauftragten des Landkreises als Ansprechpartner zu benennen?
Antwort:
Ja Ich bin bereit eine Person einzusetzen die selbst von einer Behinderung oder Einschränkung betroffen ist. Auf Grund meiner Ausbildung bin ich mit dem Handlungskonzept „Hilfe zur Selbsthilfe“ vertraut. Ich möchte, dass Menschen mit Behinderung Verantwortung in unserer Gesellschaft übernehmen können. Jeder Mensch soll sich mit seinen Ressourcen einbringen können.
 
 
2.
 
 
 
Der Arbeitskreis "Barrierefreier Sozialraum"  des Beirats für Menschen mit Behinderung plant eine Zielvereinbarung aufzulegen. Der Vereinbarung sollen alle Gemeinden, Städte und Märkte im Landkreis beitreten. Bei der Vereinbarung handelt es sich um eine Absichtserklärung mit der die Kommunen zum Ausdruck bringen, dass sie sich dafür einsetzen werden, dass bei allen zukünftigen Planungen, welche die Gestaltung kommunaler Infrastruktur zum Inhalt haben,  die Belange der Menschen mit Behinderung umfänglich berücksichtigt werden. Dafür werden insbesondere die Ergebnisse und Handlungsempfehlungen der "Örtlichen Angebots- und Teilhabeplanung im Landkreis Weilheim-Schongau" zu Grunde gelegt. Bereits bestehende öffentlich zugängliche Gebäude sollen anhand einer zu erstellenden Prioritätenliste im Rahmen des technisch und wirtschaftlich möglichen Zug um Zug barrierefrei angepasst werden. Sind Sie bereit, sich für eine barrierefreie kommunale Infrastruktur und eine inklusiv ausgerichtete Gemeinde einzusetzen? Werden Sie versuchen die zuständigen Gremien zu überzeugen, einer landkreisweiten Zielvereinbarung  beizutreten?
Antwort:
Ich werde im Rahmen meiner Möglichkeiten alles versuchen um Menschen mit Behinderung die Teilhabe am Leben zu ermöglichen. Für mich ist Barrierefreiheit nicht nur an Bauplänen und Randsteinkanten anzusetzen sondern vor allem in den Köpfen der Menschen. Wer Barrierefreiheit vorlebt kann diese auch ermöglichen. In Zukunft darf es kein Gebäude mehr geben das mit dem Rollstuhl nicht befahrbar oder nicht behindertengerecht ist.


 
3.
 
 
Um an der Gestaltung eines inklusiven Gemeinwesens mirwirken zu können ist die Beteiligung an Gremien erforderlich, in denen die Gemeinden des Landkreises gemeinsam Projekte der Infrastrukturgestaltung auf den Weg bringen. Dies geschieht gegenwärtig vor allem im Regionalen Entwicklungskonzept des Zusammenschlusses der Lokalen Aktionsgruppe Auerbergland-Pfaffenwinkel und im Integrierten Handlungskonzept des Regionalmanagements des Landkreises Weilheim-Schongau. Der Beirat hat daher den Antrag gestellt, zukünftig mit einem Vertreter des Beirats auch auf der Arbeits- und Entscheidungsebene (=Lenkungsausschuss) vertreten zu sein. Über die Zusammensetzung der Gremien werden Sie als Bürgermeister/in mitentscheiden. Werden Sie unseren Antrag unterstützen und wenn nein, warum nicht?
Antwort:
Ja diesen Antrag werde ich Unterstützen. Wie in Punkt 1. beschrieben denke ich, dass Inklusion und Teilhabe auch in Gremien passieren muss. Das heißt für mich ganz konkret in diesen Gremium sitzen Menschen mit Behinderung und entscheiden ganz bewusst mit. Hier darf es nicht zu einer Entscheidung über die Menschen mit Behinderung kommen. Die Entscheidungen müssen gemeinsam für die Menschen getroffen werden. Hier sind die Experten gefragt. Und die meiner Meinung nach größten Experten für das Thema „Menschen mit Behinderung“ sind Menschen mit Behinderung. Empowerment ist hier das Leitwort.