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Weilheim - Saika Merx

Gerne beantworte ich die drei Fragen, welche Sie mir übersandt haben. Ich möchte jedoch vorausschicken, dass ich diese Fragen ohne tiefere Sachkenntnis bentworten muss: wie bereits bei der Diskussionsrunde mit den Landratskandidanten (welcher ich interessiert gefolgt bin) deutlich wurde, ist das Thema Inklusion vorrangig ein Thema, welches auf der Verwaltungsebene des Landkreises Behandlung findet. Die Verwaltungsentscheidungen und ihre genauen Grundlagen sind "Ausenstehenden" jedoch nicht einfach zugänglich. Das nötige verwaltungsintere Fachwissen (z.B. bezüglich geplanter Maßnahmen, Verteilung von Geldern o.ä.) kann nur ein Landrat und dessen Verwaltung besitzen. Ich kann Ihnen daher nur meine ganz persönlichen Ansichten bekanntgeben.

 
1.
 
Durch die Beschneidung des Zuständigkeitsbereichs des Behindertenbeauftragten für den Landkreis im vergangenen Jahr steht dieser den Gemeinden, Städten und Märkten nicht mehr zur Verfügung. Notwendige  Beratungen und das Abfassen von Stellungnahmen, z. B. für die Regierung Oberbayern im Rahmen des Zuschussverfahrens von Mitteln nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz (GVFG) sind daher nicht mehr gewährleistet. Umso wichtiger ist es der Forderung aus der Teilhabeplanung des Landkreises zu entsprechen und einen gemeindlichen Behindertenbeauftragten zu benennen, der die entstandene Lücke schließt! Wir erhoffen uns die Benennung einer Person, die idealer Weise selbst von einer Behinderung betroffen und nicht in der Verwaltung beschäftigt ist. Sie sollte bereit sein gemeindliche Planungen von Beginn an zu beraten und diese unabhängig und gesetzeskonform zu begleiten. Sind Sie bereit dafür eine geeignete Person einzusetzen und diese dem Beirat für Menschen mit Behinderung sowie dem Behindertenbeauftragten des Landkreises als Ansprechpartner zu benennen?
Antwort:
Die von Ihnen angesprochene Zielvereinbarung zur Berpcksichtigung behinderter Menchen bei gemeindlichen Vorhabeplanungen ist ganz sicher sehr sinnvoll. Nattürlich müssen alle öffentlichen Gebäude barreriefrei errichtet bzw. nachgerüstet werden. Ich bon unbedingt dafür, eine solche Zielsetzung zu verfolgen.

 
2.
Der Arbeitskreis "Barrierefreier Sozialraum"  des Beirats für Menschen mit Behinderung plant eine Zielvereinbarung aufzulegen. Der Vereinbarung sollen alle Gemeinden, Städte und Märkte im Landkreis beitreten. Bei der Vereinbarung handelt es sich um eine Absichtserklärung mit der die Kommunen zum Ausdruck bringen, dass sie sich dafür einsetzen werden, dass bei allen zukünftigen Planungen, welche die Gestaltung kommunaler Infrastruktur zum Inhalt haben,  die Belange der Menschen mit Behinderung umfänglich berücksichtigt werden. Dafür werden insbesondere die Ergebnisse und Handlungsempfehlungen der "Örtlichen Angebots- und Teilhabeplanung im Landkreis Weilheim-Schongau" zu Grunde gelegt. Bereits bestehende öffentlich zugängliche Gebäude sollen anhand einer zu erstellenden Prioritätenliste im Rahmen des technisch und wirtschaftlich möglichen Zug um Zug barrierefrei angepasst werden. Sind Sie bereit, sich für eine barrierefreie kommunale Infrastruktur und eine inklusiv ausgerichtete Gemeinde einzusetzen? Werden Sie versuchen die zuständigen Gremien zu überzeugen, einer landkreisweiten Zielvereinbarung  beizutreten?
Antwort:
Die von Ihnen angesprochene Zielvereinbarung zur Berpcksichtigung behinderter Menchen bei gemeindlichen Vorhabeplanungen ist ganz sicher sehr sinnvoll. Nattürlich müssen alle öffentlichen Gebäude barreriefrei errichtet bzw. nachgerüstet werden. Ich bin unbedingt dafür, eine solche Zielsetzung zu verfolgen.


 
3.
 
Um an der Gestaltung eines inklusiven Gemeinwesens mirwirken zu können ist die Beteiligung an Gremien erforderlich, in denen die Gemeinden des Landkreises gemeinsam Projekte der Infrastrukturgestaltung auf den Weg bringen. Dies geschieht gegenwärtig vor allem im Regionalen Entwicklungskonzept des Zusammenschlusses der Lokalen Aktionsgruppe Auerbergland-Pfaffenwinkel und im Integrierten Handlungskonzept des Regionalmanagements des Landkreises Weilheim-Schongau. Der Beirat hat daher den Antrag gestellt, zukünftig mit einem Vertreter des Beirats auch auf der Arbeits- und Entscheidungsebene (=Lenkungsausschuss) vertreten zu sein. Über die Zusammensetzung der Gremien werden Sie als Bürgermeister/in mitentscheiden. Werden Sie unseren Antrag unterstützen und wenn nein, warum nicht?
Antwort:
Ich werde Ihren Antrag unterstützen, auch im Lenkungsausschuss vertreten zu sein. Natürlich müssen die Voraussetzungen für die Besetzung der Gremien eingehalten werden; dabei sollte jedoch die Beteilung eines Behindertenausschussmitlgiedes in die Besetzungsrichtlinie aufgenommen werden. Inklusion im infrastrukturellen Bereich ist ein sehr wichtiger Punkt aller Gemeinden.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Angaben aufgezeigt zu haben, wie meine persönliche Einstellung zur Barierrefreiheit/Mitwirkung/infrastrukturellen Inklusion ist. Ich danke für Ihr Interesse!